Vereinsrecht - Der Vorstand § 26 BGB
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins
ehrenamtlich
Der
Vorstand hat zwei Aufgaben, zum einen die gesetzliche Vertretung des
Vereins nach außen, zum anderen die Geschäftsführung für den
Verein.
Vorstand der RV92
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 1.
Schatzmeister und dem 1. Schriftführer.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist
zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand
ordnungsgemäß bestellt ist.
Der Verein wird rechtsverbindlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder im Sinne
des § 26 BGB vertreten.
Zu einer Mitgliederversammlung hat der Vorstand in den von der Satzung bestimmten
Fällen und wenn die Interessen des Vereins es gebieten einzuberufen.