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Vereinsrecht - Der Vorstand § 26 BGB

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich



Der Vorstand hat zwei Aufgaben, zum einen die gesetzliche Vertretung des Vereins nach außen, zum anderen die Geschäftsführung für den Verein


Vorstand der RV92

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 1. Schatzmeister und dem 1. Schriftführer.

Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß bestellt ist.




Der Verein wird rechtsverbindlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB vertreten.

Zu einer Mitgliederversammlung hat der Vorstand in den von der Satzung bestimmten Fällen und wenn die Interessen des Vereins es gebieten einzuberufen.


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Vereinsvorstand, ehrenamtlich