RV1892 SW » Vereinsleben » Ehrungen » Ehrenordnung
Top 1 - Grundsatz
Die 1. RVgg 1892 Schweinfurt verleiht nach Maßgabe dieser Ehrungsordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen.
Top 2 - Organ
Zuständig für die Verleihung von Ehrennadeln ist der geschäftsführende Vorstand.
Top 3 - Ehrungsanlass
- Ehrung für Vereinstreue
- Ehrung für herausragende sportliche Leistungen
- Ehrung für besondere Verdienste um den Verein
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Ernennung von Ehrenvorständen
- Ernennung von Ehrenvorsitzenden
Top 4 - Ehrung für Vereinstreue
Der Verein verleiht:
- die silberne Ehrennadel für 25jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
- die goldene Ehrennadel für 40jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
Top 5 - Ehrung für herausragende sportliche Leistungen
Der Verein kann verleihen:
- die Verdienstnadel in Silber für sportliche Leistungen
- die Verdienstnadel in Gold für herausragende sportliche Leistungen
Top 6 - Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein
Der Verein kann verleihen:
- die Verdienstnadel in Silber
- 10jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
- 20jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt
- die Verdienstnadel in Gold
- 20jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
- 30jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt
Top 7 - Ernennung von Ehrenmitgliedern
Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden,
- wem die Verdienstnadel in Gold verliehen wurde, und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
- wem die Verdienstnadel in Silber verliehen wurde, mindestens 50 Jahre ununterbrochene Vereinszugehörigkeit hat und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
Top 8 - Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.
Zum Ehrenvorstand des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer ein Amt im Vorstand über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.
- Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes.
- Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.
- Diese Ernennung erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder postum.
Top 9 - Weitere Voraussetzungen
- Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen und Ehrenmitgliedern nimmt die ordentliche Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor.
- Die Ehrung soll an der ordentlichen Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
- Über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
- Die Verleihungen von Ehrennadeln werden protokollarisch festgehalten.
- Die Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten.
- Ehrungen können vom geschäftsführenden Vorstand, Ernennungen von der ordentlichen Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein).
- Die Vereinsverdienstnadeln werden nur an volljährige Mitglieder verliehen.
- Bis heute ausgesprochene Ehrungen behalten ihre Gültigkeit.
Ausführungsbestimmung
- Diese Ehrungsordnung tritt am 11.02.2007 in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültige Ehrungsordnung.
Für den Vorstand:
Thomas Zimmermann , 1. Vorsitzender
Helga Aue, 2. Vorsitzende
Dieter-Karl Schenk, 1. Schatzmeister
Rosemarie Endreß, 1. Schriftführerin